Wichtige Informationen zum Übertrittsverfahren

In Bayern endet die Grundschule mit der 4. Jahrgangsstufe. Danach wechseln die Schülerinnen und Schüler an eine weiterführende Schule.

Der Übertritt an die Mittelschule erfolgt ohne weiteres Übertrittsverfahren.

Für die Realschule und das Gymnasium gibt es Aufnahmebedingungen. Diese sollen den Eltern helfen, den aktuell richtigen Weg für ihr Kind zu finden.

Beim Übertritt von der Grundschule betreffen diese Bedingungen vor allem die Leistungen des Kindes in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht.

Sollten die Noten nicht für die gewünschte Schulart ausreichen, gibt es die Möglichkeit zum Besuch eines Probeunterrichts an der aufnehmenden Schulart.

 

         Termine und Regelungen

  •  Am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Schulwoche des Monats Januar bekommen alle Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe eine schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand, der die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern enthält. Dadurch erhalten die Eltern rechtzeitig - noch vor dem Termin des Zwischenzeugnisses der anderen Jahrgangsstufen - die aktuellen Informationen zum Leistungsstand ihres Kindes und ermöglicht es den Eltern, gegebenenfalls frühzeitig Förderbedarf zu erkennen und gemeinsam mit den Lehrkräften geeignete Fördermaßnahmen zu besprechen.
  • Am ersten Unterrichtstag des Monats Mai erhalten alle Kinder der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis. Es ersetzt das Zwischenzeugnis und enthält:
    • Die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern
    • Die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Mathe, Deutsch und Heimat- und Sachunterricht
    • Eine Bewertung des Sozial- sowie des Lern- und Arbeitsverhalten
    • Eine zusammenfassende Beurteilung, in der die Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.
  • Die Eignung für den Bildungsweg Gymnasium liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,33 beträgt. Die Eignung für den Bildungsweg Realschule liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,66 beträgt.
  • Die Anmeldung an den weiterführenden Schulen in Dachau findet in der Regel Anfang/Mitte Mai statt. Die genauen Termine erfahren Sie an der jeweiligen Schule. Sie müssen Ihr Kind auch dann an der zuständigen Schule anmelden, wenn es die Mittelschule besuchen wird.
  • Wird die Durchschnittsnote nicht erreicht, gibt es die Möglichkeit, am Probeunterricht der weiterführenden Schulen teilzunehmen.

 

Weitere Informationen rund um den Übertritt:

Information Landkreis Dachau zur Lenkung der Schülerströme ab 22/23

➥Informationen des Kultusministeriums

➥Das bayerische Schulsystem im Überblick

➥Informationen der Schulberatung Bayern