Masernschutzgesetz

Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Das heißt, "dass alle in Schulen betreuten bzw. tätigen Personen einen Impfstatus nachweisen müssen. Konkret bedeutet das, dass Sie für Ihre Kinder, die aneiner Schule angemeldet sind oder werden, einen Nachweis zum Masernschutz erbringen müssen. Die Schulleitungen sind als sog. „Leiter der Einrichtung“ vom Gesetzgeber verpflichtet, den Masernschutz der Schülerinnen und Schüler zu überprüfen." (KMS Februar 2020)

 

In der Umsetzung bedeutet dies, dass für alle Kinder, die an der Schule aufgenommen werden wollen,vor dem tatsächlichen Unterrichtsbeginn ein Nachweis gemäß Masernschutzgesetz erbracht werden muss.

Wie kann der Nachweis erbracht werden? mehr