Informationen zu Krankmeldung/Attestpflicht/Beurlaubung

 

Schulpflicht/Krankmeldung:

 

Erziehungsberechtigte sind gemäß der Schulpflicht verpflichtet ihre Kinder zur Schule zu schicken, wenn diese gesund sind. Wenn Ihr Kind krank ist, teilen Sie uns dies über die Schulmanager-App unverzüglich (vor 8 Uhr) unter Angabe des Verhinderungsgrundes mit. Sie sind verpflichtet, bestimmte Infektionen der Schule zu

melden und wir müssen die Information an das örtliche Gesundheitsamt weitergeben. Eine Liste der meldepflichtigen Krankheiten und genauere Informationen dazu finden Sie

hier.

 

 

Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung:

 

Die Schule kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen:

- bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten

Leistungsnachweises oder

- wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse einer Schülerin oder eines Schülers häufen

oder Zweifel an der Erkrankung bestehen.

zu beantragen.

 

Daher gilt:

 

- Ab dem 4. Fehltag in Folge legen Sie der Klassenleitung immer ein Attest vor.

- Falls die Schule für eine weitere Fehlzeit Ihres Kindes ein Attest benötigt, teilen wir bzw. die

Klassenlehrkraft Ihnen das konkret mit.

- In Einzelfällen bei besonderer Häufung von Fehltagen spricht die Schulleitung eine

Attestpflicht aus.

 

 

Hinweis zum Schwimmunterricht:

 

Wenn Ihr Kind trotz Schulbesuch aus gesundheitlichen Gründen einmal nicht am Schwimmunterricht teilnehmen soll, besteht trotzdem Schulpflicht. Bitte verwenden Sie in diesem Fall unbedingt das vorgegebene Entschuldigungsformular und geben Sie dieses Ihrem Kind am Schwimmtag für die Schwimmlehrkraft. Sie findendas Formular hier.

 

 

Unentschuldigtes Fernbleiben:

 

Das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht kann einen Bußgeldbescheid zur Folge haben.

 

 

Vorhersehbare Termine während der Unterrichtszeit:

 

Für vorhersehbare Fehlzeiten, z. B. Arzttermine, die nur vormittags möglich sind o.Ä., gilt:

- Beurlaubungen für einzelne Unterrichtsstunden sind bei der Klassenleitung zu beantragen.

- Ganztägige Beurlaubung sind mithilfe des Beurlaubungsantrags, den Sie hier finden,

schriftlich zu beantragen.


Bitte beachten Sie ggf. auch folgende Informationen: