Kopfläuse - was tun?

Wenn Sie auf dem Kopf Ihres Kindes lebende Läuse oder Nissen in weniger als 1 cm Abstand vom Kopf gefunden haben, sollten Sie unverzüglich eine Behandlung mit einem anerkannten Mittel gegen Kopfläuse (Lösungen, Shampoos, Gele) durchführen, das Sie freiverkäuflich in der Apotheke oder vom Arzt verordnet bekommen.

Da Läuse bei korrekter Behandlung mit entsprechenden anerkannten Mitteln recht sicher abgetötet werden und die danach geschlüpften Larven noch nicht mobil sind, ist eine Weiterverbreitung des Kopflausbefalls in den ersten zehn Tagen nach richtiger Behandlung nicht zu befürchten. Deshalb können Kinder die Schule direkt nach der Behandlung ohne ärztliches Attest wieder besuchen, wenn Sie die entsprechende Erklärung abgeben.

 

Manchmal können Läuseeier eine erste korrekte Behandlung mit Läusemitteln überleben. Deshalb ist eine zweite Behandlung nach 8 bis 10 Tagen unbedingt nötig, um die Läuseplage sicher loszuwerden.

Zusätzlich zur Behandlung mit Läusemittel sollte das Haar alle 4 Tage nass ausgekämmt werden, um nachträglich ausgeschlüpfte Larven zu entfernen.

Auch die sorgfältigste Behandlung des zuerst erkannten Trägers von Kopfläusen ist nutzlos, wenn sich nicht eine umgehende Untersuchung und ggf. Behandlung aller Familienmitglieder anschließt.

 

Entscheidend ist, dass die Gebrauchsanweisung des Läusemittels genau befolgt wird.

Zusätzlich sollten Kämme, Haar- und Kleiderbürsten in heißer Seifenlösung gereinigt werden. Weiterhin empfehlen wir, Handtücher, Schlafanzüge und Leib- und Bettwäsche bei 60 Grad zu waschen. Kopfbedeckungen, Schals und weitere Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein könnten, sollten für 3 Tage in eine Plastiktüte verpackt werden, weil sie dort verhungern. Erwachsene Kopfläuse sind nach spätestens 55 Stunden ohne Blutaufnahme über den Menschen nicht mehr lebensfähig.

 

Bei Kopflausbefall sind Sie zur unverzüglichen Mitteilung an die Schule und ggf. den Hort verpflichtet! Hieraus erwachsen Ihnen keine Nachteile, im Gegenteil: aufgrund Ihrer Information können Maßnahmen ergriffen werden, um den Kopflausbefall in der Gruppe oder Klasse Ihres Kindes schnellstmöglich zu tilgen und die Kinder vor einem erneuten Befall zu schützen. Dabei erfolgt die Bekanntgabe selbstverständlich ohne Hinweis auf das betroffene Kind!

 

Ausführliche Informationen finden Sie → hier