Wie kann ich mein Kind zurückstellen lassen?

Korridorkinder

Bei Kindern, die im Juli, August oder September sechs Jahre alt werden, können die Eltern entscheiden, ob sie in diesem oder erst im nächsten Schuljahr eingeschult werden sollen. Soll die Einschulung verschoben werden, genügt es, wenn die Eltern dies der Schule nach der Schuleinschreibung, aber bis spätestens 10.April schriftlich mitteilen.

 

Zurückstellung

Ein Kind, das bis 30. Juni sechs Jahre alt ist, kann für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn noch nicht zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.

Die Erziehungsberechtigten können den Antrag dafür bei der Schulleitung stellen. In diesem Antrag müssen die Eltern begründen, warum aus ihrer Sicht das Kind noch nicht eingeschult werden kann. Außerdem muss dargelegt werden, wie das Kind in dem zusätzlichen Jahr gefördert werden wird. Zur Bekräftigung kann die Stellungnahme eines Arztes beigelegt werden, sofern diese individuell für das Kind verfasst wurde. Standardformulierungen helfen hier wenig. Auch Therapieberichte ( z. B. Logopädie, Ergotherapie etc.) sind meist aussagekräftig. Weiterhin hilft es bei der Entscheidung, wenn der Schule erlaubt wird, sich mit dem Kindergarten auszutauschen.

Wenn Sie noch unsicher sind, ob Ihr Kind den Anforderungen der Schule schon gewachsen ist, holen Sie den Ratschlag des/r Erziehers/in Ihres Kindes ein. Er/sie kennt Ihr Kind und sieht es im Vergleich mit anderen Kindern.

Am Tag der Schuleinschreibung beobachten unsere Lehrkräfte die Kinder während einer spielerischen "Unterrichtsstunde". Möglicherweise bekommen Sie danach Hinweise bzgl. einer weiteren Förderung bis zur Einschulung im September.