Wie funktioniert das Sprengelprinzip?

Die jeweilige Bezirksregierung bestimmt für jede Grund- und Mittelschule ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel.

 

Schulpflichtige Kinder müssen nach Art. 42 Abs. 1 Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) in der Schule angemeldet werden, in deren Schulsprengel sie am Tag der Schuleinschreibung ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Eine Ausnahme von dieser Sprengelpflicht ist nur aus zwingenden, persönlichen Gründen möglich. Falls für Ihr Kind ein solcher Grund vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, einen Gastschulantrag zu stellen.

 

Eltern, die nach der Schuleinschreibung in den Schulsprengel ziehen, bitten wir, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. Die Einschreibung soll für dieses Kind noch an der Sprengelschule des alten Wohnsitzes erfolgen.

 

Hier finden Sie den Sprengelplan der Dachauer Grundschulen.